ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. SteuerOptik - Karlstadt
I. Besondere Bedingungen für Kaufverträge
1. Abschluß des Kaufvertrages
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Fa. Steueroptik - Karlstadt die Annahme der Bestellung bestätigt.
2. Lieferfähigkeit/Lieferzeit
Lieferfristen oder –termine sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung durch die Fa. Steueroptik - Karlstadt erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtbelieferung der Fa. Steueroptik - Karlstadt nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit seinem Zulieferer.
3. Übernahme des Kaufgegenstandes
Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, ist die Fa. Steueroptik - Karlstadt berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangt die Fa. Steueroptik - Karlstadt Schadensersatz aufgrund des Verzuges, so beträgt der Schadensersatz 15% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Fa. Steueroptik - Karlstadt vorbehalten.
4. Sachmängel
Die Gewährleistung beim Kauf von Gegenständen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege oder auf ausgelaufene bzw. auf die Verwendung ungeeigneter Batterien zurückzuführen sind.
II. Besondere Bedingungen für Reparaturen und sonstige handwerkliche Leistungen
1. Handwerksgerechte Ausführung
Reparaturen und Anpassungen erfolgen so, wie es bei Werkleistungen der gleichen Art üblich ist und vom Kunden nach der Art des Werkes erwartet werden kann. Eine zweckgemäße Anpassung im Einzelfall erfolgt nach den Möglichkeiten, wie sie handwerksgerechter, üblicher Werkleistung entspricht.
2. Gewährleistung
Die Gewährleistung für Leistungen, Reparaturen und Anpassungen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen die Fa. Steueroptik - Karlstadt beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit Abnahme der Werkleistung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
3. Rücktrittsrecht
Ergibt sich trotz vorheriger handwerksgerechter, fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag zur Reparatur oder einer Anpassung nach den Maßstäben handwerksgerechter üblicher Leistung unausführbar ist, kann die Fa. Steueroptik - Karlstadt vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Vertrag durch die Fa. Steueroptik - Karlstadt hat der Kunde nur einen Anspruch auf Rückgabe des Produktes in dem Zustand, in dem es sich nach der Bearbeitung befindet. Kosten werden vom Kunden in diesem Fall nicht erhoben. Für den Fall der Kostenübernahme durch einen Kostenträger wird eine Kostenpauschale mit diesem abgerechnet.
III. Gemeinsame Bestimmungen
1. Privatrechtsverhältnis / Versicherungsleistungen Dritte
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Fa. Steueroptik - Karlstadt sind privatrechtlicher Natur. Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der Leistung der Fa. Steueroptik - Karlstadt verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers für Heilfürsorge vorgelegt wird, die die Entgelte für die Lieferungen und Leistungen der Fa. Steueroptik - Karlstadt abdeckt. Entspricht eine Kostenübernahmeerklärung nicht dem vereinbarten Tarif für die Lieferung und/oder Leistung der Fa. Steueroptik - Karlstadt , wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des nicht bezuschussten Betrages gegenüber der Fa. Steueroptik - Karlstadt verpflichtet. Kunden, die bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen, sind Selbstzahler. Legen Sie eine Kostenübernahmeerklärung später – aber noch vor Erteilung der abschließenden Kostenrechnung – vor, werden die Leistungen der Fa. Steueroptik - Karlstadt im Umfang der Kostenübernahmeerklärung direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Im übrigen bleibt der Kunde gegenüber der Fa. Steueroptik - Karlstadt zur Zahlung verpflichtet.
2. Eigentum und Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Steueroptik - Karlstadt . Gegenstände, die dem Kunden zur Probe übergeben werden, bleiben im Eigentum der Fa. Steueroptik - Karlstadt . Der Kunde ist verpflichtet Gegenstände, die im Eigentum der Fa. Steueroptik - Karlstadt stehen, pfleglich zu behandeln. Wartungsarbeiten muß der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen lassen. Der Kunde haftet auch für leicht fahrlässige Beschädigung des Gegenstandes.
3. Haftung
Die Haftung der Fa. Steueroptik - Karlstadt , seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einen Mängel beruhen, verjähren in einem Jahr. Diese Haftungsbeschränkungen stehen Ansprüchen des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetztes, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht entgegen. Die Haftung für arglistiges Verhalten wird durch sie nicht beschränkt.
4. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag für Verkäufe, Leistungen und Reparaturen wird mit Zustellung/Aushändigung der Rechnung an den Zahlungspflichtigen fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Der Kunde kommt mit der Zahlung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, die auf die Folgen des Verzuges besonders hinweist, leistet. Der Rechnungsbetrag ist während der Verzugszeit zu verzinsen. Der Verzinsungssatz beträgt für das Jahr 5% über dem Basissatz.
5. Hinweis zur Streitbeilegung
Mit Bezug auf § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) informieren wir darüber, dass wir weder verpflichtet sind noch uns bereit erklärt haben, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.